Kaffeesteuer

Ja, natürlich gibt es auch auf Kaffee eine Steuer. Das deutsche Steuersystem ist nicht immer leicht zu durchschauen. Daher kommt es manchmal noch zu den Relikten aus der längst vergangenen alten Zeit, die anscheinend alle Reformen überstehen. So gehört auch die Kaffeesteuer mit dazu, die bis auf das Jahr 1781 zurückgeht. Dabei wird die Kaffeesteuer auf Kaffee und andere kaffeehaltige Produkte erhoben. Es handelt sich hierbei um eine Verbrauchersteuer. Diese soll "der Beschaffung von Einnahmen zur Finanzierung der Staatsausgaben" dienen. Diese Steuer hat nun schon eine sehr lange Tradition. Der Alte Fritz hat damals das Kaffee-Monopol eingeführt. Davor war der Kaffee-Zoll eine besonders wichtige Einnahmequelle der einzelnen deutschen Staaten, bevor sich das deutsche Reich formierte. Die Kaffeesteuer hat sich bis heute vom ursprünglichen Einfuhrzoll zu einer Verbrauchersteuer entwickelt. Somit ist die Einfuhr von Kaffee also steuerfrei. Nur das Rösten des Kaffees wird dann mit einer Steuer belegt, was sich für den Bund sehr lohnt, denn die Kaffeesteuer bringt ca. eine Milliarde Euro dem Staat im Jahr ein. Diese Steuer unterliegt nicht den Bestimmungen der EU, sonder sie ist eine reine nationale Angelegenheit. Wenn der Kaffee aber aus dem deutschen Steuergebiet ausgeführt oder an einen Empfänger in einem anderen EG-Mitgliedsstaat geliefert wird, entfällt diese Kaffeesteuer. Wichtig zu wissen wäre noch, dass nicht nur der reine Kaffee besteuert wird. Solche Produkte wie zum Beispiel Eiskaffee oder sogar Mokka-Pralinen sowie andere kaffeehaltige Süßwaren und Speisen zählen tatsächlich auch dazu und fallen dann ebenfalls unter das Kaffeesteuer-Gesetz.